Tödliche Asylpraxis in Deutschland forderte ein weiteres Opfer
http://thecaravan.org/node/1780 Wir trauern um Arumugasamy Subramaniam, der in Deutschland Schutz für sein Leben suchte und doch hier nur seinen Tod fand
Am Morgen des 8. Dezember 2000 erhängte sich der junge tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam in der JVA Hannover-Langenhagen aus Angst vor seiner drohenden Abschiebung an seinen Schnürsenkeln. Drei Tage später sollte er nach Sri Lanka abgeschoben werden. Wir sind erschüttert über seinen Tod und empört über das unmenschliche Vorgehen der verantwortlichen Ausländerbehörde in Osnabrück, die trotz offenstehender Alternativen darauf beharrte, die Abschiebung durchzuführen. Gleichermaßen sind wir empört über die anhaltende dickfellige Ignoranz der Behörden und Gerichte gegenüber der begründeten Angst von tamilischen Flüchtlingen vor politischer Verfolgung in Sri Lanka.
Der Selbstmord von Arumugasamy Subramaniam ist eine furchtbare Anklage an die praktizierte Asylpolitik in Deutschland. Es handelt sich hierbei nicht um ein tragisches Einzelschicksal eines labilen Menschen, der mit seinem Leben nicht zurecht kam. Arumugasamy Subramaniam mußte 1996 seine Familie und Freunde verlassen und aus Sri Lanka fliehen. Er kam nach Deutschland, um sein Leben zu schützen. Doch die Gleichgültigkeit und Ignoranz der Ausländerbehörde und des Verwaltungsgerichts in Osnabrück nahmen ihm diesen Lebenswillen, so daß er letztlich den Selbstmord der qualvollen Gewißheit über Erniedrigung, Folter und drohender Ermordung in Sri Lanka vorzog. Er sah keinen anderen Ausweg, als sich das Leben zu nehmen, um der politischen Verfolgung zu entgehen, die ihm von den Entscheidungsinstanzen im Asylverfahren nicht geglaubt wurde.
Um 10 Uhr morgens hatten Beamte der Justizvollzugsanstalt den jungen Tamilen tot aufgefunden. Man sollte annehmen, daß nach einem solchen Vorfall, umgehend Konsequenzen aus der offensichtlichen Fehleinschätzung der Asylinstanzen gezogen würden. In jedem anderen europäischen Land wäre dies der Fall gewesen. Aus Niedersachsen jedoch wurde, schon eine Stunde später, um 11 Uhr 15, der 26-jährige Tamile Shankar, der zuvor in derselben Abschiebehaftantalt in Langenhagen festgehalten wurde, nach Sri Lanka abgeschoben.
Bereits vor einem Jahr hatte sich der 39-jährige Tamile Veluppillai Balachandran in der Abschiebehaft in Moers erhängt, nachdem sein verzweifelter Hungerstreik und seine Warnung, sich eher das Leben zu nehmen, als in die Hände seiner Peiniger ausgeliefert zu werden, ignoriert worden war. Nach seinem Tod war kein Aufschrei in der deutschen Öffentlichkeit zu vernehmen. Man sah auch keine PolitikerInnen, die betroffene Gesichter zogen und ihr Bedauern aussprachen. Wie nach dem Mord an dem sudanesischen Flüchtling Mohamed Amir Ageeb, den Bundesgrenzschutzbeamte bei seiner Abschiebung im Juni 1999 getötet hatten, wurde niemand zur Verantwortung gezogen. In Belgien mußte 1998 der Innenminister nach internationalen Protesten wegen des Todes der Nigerianerin Semira Adamu, die während ihrer Abschiebung brutal erstickt wurde, sein Amt niederlegen. In Deutschland hingegen wurde der Ehefrau und der Tochter von Vellupillai Balachandran nicht einmal die Einreise nach Deutschland gestattet, um an der Trauerfreier teilnehmen zu können.
Der Selbstmord von Vellupillai Balachandran hätte schon damals einen Abschiebestop nach Sri Lanka zur Folge haben müssen. Statt dessen ist die ungerechte Asylrechtsprechung gegenüber tamilischen Asylsuchenden noch weiter verschärft worden, obwohl die politischen Entwicklungen in Sri Lanka zunehmend unberechenbarer werden und die gewalttätigen Ausschreitungen gegen die tamilische Bevölkerung derart eskalieren, daß europäische Nachbarstaaten, wie Großbritannien seit Monaten einen Abschiebestop nach Sri Lanka verfügt haben.
In dem Moerser Abschiebegefängnis, in dem sich Vellupillai Balachandran das Leben nahm, begannen vier tamilische Flüchtlinge Anfang September diesen Jahres einen zunächst unbefristeten Hungerstreik gegen ihre Abschiebung und die ungerechte Abschiebepolitik, von der mittlerweile im gesamten Bundesgebiet über 6000 tamilische Flüchtlinge bedroht sind. Aus diesem mutigen Protest entwickelte sich eine bundesweite Kampagne für einen Abschiebestop nach Sri Lanka, die vor allem in den letzten Monaten die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen konfrontierte. Während sich daraufhin der Petitionsausschuß des Landtages in NRW, angesichts der eskalierenden Menschenrechtsverletzungen an der tamilischen Bevölkerung in Sri Lanka, für einen sofortigen, zumindest drei Monate andauernden Abschiebestop aussprach, erwägte das nordrhein-westfälische Innenministerium nicht eine Sekunde seine kaltschnäuzige Position zu verändern. Ein Vertreter des Innenministeriums in NRW hatte bei Verhandlungen im Oktober deutlich erklärt, daß ein Abschiebestop nach Sri Lanka außer Frage stünde, da es viel zu viele (in NRW ca. 3000) ausreisepflichtige tamilische Flüchtlinge gebe. Als stünde die Anzahl der tamilischen Flüchtlinge in irgendeiner Verbindung mit der Bedrohung, der diese Menschen im Falle einer Abschiebung ausgesetzt werden. Diese Rechtfertigung zeigt die wahren Beweggründe für die unzähligen Abschiebungen in Folter und Tod. Dieselben Stimmen, die öffentlich und medienwirksam zur Zivilcourage gegen Fremdenfeindlichkeit, Unmenschlichkeit und Intoleranz aufrufen, haben eine Politik zu verantworten, die tatsächlich die kühnsten Wünsche der Neo-Nazis übertrifft.
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