29. August 2007 - Grünes Band durch Jena soll zerschnitten werden - Stadt Jena will umstrittene Bundesstraße direkt im Überschwemmungsgebiet am Ufer der Saaleaue bauen und Wohn- und Naturflächen zerstören - Bürger gegen Megabaustelle am Griesbrückenbereich
Massiver Eingriff in den Landschaftsraum Ufer- und Auenland des Saaletals im Herzen der Stadt Jena noch nicht vom Tisch
Am 26.07.2007 fand eine Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Jena statt. Dabei sollte unter Top 7 der Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 50.485,07 € für Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Verkehrskomplex "neue" Wiesenstraße (Stadtteilbrücke 1. BA) und "alte" Wiesenstraße beschlossen werden.
Dies wurde durch die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerinitiative „Rettet-die-Saaleaue.de.vu“ und Aufgrund rechtlicher Bendenken bis zur Klärung verschoben. Nach diesem Teilerfolg der Straßen-Kritiker hat sich noch nicht viel bewegt.
Bisher wird der Verkehr stadteinwärts über die Löbstedter Straße parallel zur Bahnstrecke geleitet, während stadtauswärts die Wiesenstraße genutzt wird. Die neue Straße soll auf Höhe der Schiller-Passage direkt am Saaleufer - der grünen Ader von Jena - entlang auf den hinteren Teil der Wiesenstraße gelenkt werden.
Geplant ist; auf Grund von Stadratsbeschlüssen des Zeitraums 1992-1997, die Straßenführung von Löbstedter Straße und Wiesenstraße grundlegend zu verändern. Das Planungsverfahren ist bereits seit 1997 abgeschlossen. Seitdem lag das Projekt auf Eis. Dies soll sich nun ändern. Noch Ende dieses Jahres will die Stadt mit den Vorbereitungen zum Neubau einer Straße durch das hauptsächlich aus Kleingärten bestehende Überschwemmungsgebiet direkt an der Saale beginnen. Dafür muß ein hoher Damm entstehen.
Dieser Plan ist nun allerdings umstritten, denn für den Bau müssen eine Kleingartenanlage auf Höhe der Schillerpassage, ein Spielplatz, der ehemalige Flößerkai mit Holzplatz, viele Bäume im Saalebiotop und mehrere Wohnhäuser weichen. Durch den Abriss der Häuser werden außerdem 24 reguläre Mieter - darunter mehrere Kleinkinder - aus der Gegend vertrieben und bezahlbarer Wohnraum vernichtet.
Nach dem Gesetz kann der Vermieter dem vertragstreuen Mieter nur kündigen wenn er hierfür ein berechtigtes Interesse hat. Ein Abriß der Häuser aus dem Grund „Abriss wegen des geplanten Ausbaus der Wiesenstraße“ wird in absehbarer Zeit nicht notwendig sein, nachdem das Projekt „Ausbau der Wiesenstraße“ wegen gravierender rechtlicher Bedenken zunächst juristisch geprüft werden muß, wie die örtliche Presse berichtete. Ein Termin für das Ende dieser Prüfung wurde nicht genannt. Auch aus diesem Grund haben jene Mieter, welche noch nicht schriftlich auf ihr Widerspruchsrecht verzichten mussten, der Kündigung widersprochen.
Außerdem, so die Bürgerinitiative „Rettet-die-Saaleaue.de.vu“, sei der betroffene Teil ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Menschen. Es seien geschützte Vogelarten gesichtet worden, weiterhin sind Insekten ( Hornissen ) und Säugetiere ( s. Anlage: die Fledermaus Fleda auf dem Foto vom 26.08.2007 in der Wiesenstraße 11a ) in den von Abriß bedrohten, bewohnten Gebäuden heimisch. Es wurde keine aktuelle Umweltprüfung oder Artenschutzmaßnahmen ( wie die artengerechte Umsiedlung der betroffenen Fledermauskolonien und Hornissenvölker durch zertifiziertes Fachpersonal ) durchgefüht. Tatsächlich will die Stadt die betroffenen Häuser noch im November abreißen.
Das Erholungsgebiet um die Griesbrücke verlöre durch die neue Straße weiter an vitaler Qualität. Tatsächlich nutzen viele Familien und Spaziergänger das Ufer, um an der Saale zu verweilen und mit ihren Enkeln und Kindern die Enten zu füttern . An den angrenzenden Grünanlagen genießen Stadtmenschen etwas Natur in ihrem Jena. Auch das Auftauchen des Bibers an der Saale keine 15 km von Jena entfernt zeigt deutlich die hohe ökologische Qualität der Uferbereiche in unserem Raum. Im 21. Jahrhundert müsse es doch intelligentere Lösungen für Verkehrsprobleme geben, als 2 Hektar Grün-, Erholungs- und Überflutungsfläche im innerstädtischen Bereich einer Großstadt zu zerstören.
Darüber hinaus ist der Straßenbau aus Sicht des Hochwasserschutzes (Thüringer Wassergesetz) unzulässig, denn durch den zu errichtenden Straßendamm in der geplanten Trassenführung kann das Wasser nicht mehr in das noch vorhandene Garten- und Überschwemmungsgebiet bis an den alten Verlauf der Löbstedter Straße abfließen. In Überschwemmungsgebieten ist es nach Thüringer Wassergesetz verboten die Erdoberfläche zu erhöhen, sowie Grünland zum Zwecke der Nutzungsänderung umzubrechen.
Maßnahmen und Vorhaben im Überschwemmungsgebiet bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung/Ausnahmegenehmigung durch die Wasserbehörde. Mit Rechtsverordnungen vom 19. Juli und 22. November 2004 wurde das Überschwemmungsgebiet der Saale auf ein Bemessungshochwasser von HQ100 neu festgestellt und die betroffenen Flächen gesichert. Die zu den Rechtsverordnungen gehörenden Übersichtskarten (M. 1 : 10.000) und Liegenschaftskarten (M. 1: 2.000) liegen bei der unteren Wasserbehörde aus und können während der Sprechzeiten oder nach Voranmeldung von jedermann eingesehen werden. Das Überschwemmungsgebiet dient dem vorbeugenden Hochwasserschutz, der Hochwasserrückhaltung sowie der Sicherung des Hochwasserabflusses.Die Flächensicherung durch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird als das wichtigste Instrument im vorbeugenden Hochwasserschutz angesehen, leider ist dieses Teilstück der Saaleaue bei der Ausweisung der ÜSG „vergessen“ worden. Eine Planfeststellungsbehörde hat im Allgemeinen nicht die Kompetenz, bei der Entscheidung über ein Planfeststellungsvorhaben Regelungen einer Wasserschutzgebietsverordnung in der Annahme ihrer Unwirksamkeit unberücksichtigt zu lassen.
Weiterhin existiert keine bestandskräftige Baugenehmigung. Da das Vorhaben in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht verwirklicht wurde ist nach der Rechtsprechung des BVerwG ein Bestandsschutz nicht gegeben.
Da das Vorhaben nicht mehr in Übereinstimmung mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften steht, muß die Bauaufsichtsbehörde den Verlängerungsantrag ablehnen. Die Genehmigungsfähigkeit des gesamten Projektes ist damit grundsätzlich in Frage gestellt.
Ein absehbarer Baubeginn wäre nur durch das stillschweigende ignorieren der Auflagen von Planfeststellungsbeschlüssen, z.B. die zeitlichen Grenzen für den Beginn und die Durchführung von Baumaßnahmen, sowie aktueller Gesetzesänderungen möglich. Dabei würden Klagen von Umweltverbänden gegen eine erhebliche Schädigung von geschützten Arten oder Lebensräumen (gemäß neuem § 21a im Bundesnaturschutzgesetz) und zu erwartende Verpflichtungen zur Sanierung von Umweltschäden zu Lasten der Bürger in Kauf genommen.
Die Errichtung von Bauten an Gewässern werden mit den Instrumentarien von Planfeststellungs-, Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren geregelt. Diese wasserwirtschaftlichen Aufgaben wurden unseres Wissens aktuell noch nicht wahrgenommen.
Zu den Grundsätzen der Raumordnung, die die Regional- und Landesplanung ausfüllen sollen, gehört die Festlegung des Raumordnungsgesetzes (§ 2 Abs. 2 ROG): "Für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist an der Küste und im Binnenland zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen."
In Überschwemmungsgebieten ist es nach Thüringer Wassergesetz verboten die Erdoberfläche zu erhöhen, sowie Grünland zum Zwecke der Nutzungsänderung umzubrechen. Weiterhin bedürfen die Errichtung oder die Vergrößerung der Grundfläche baulicher Anlagen im Innenbereich, das Anlagen, Erweitern oder Beseitigen von Baum- oder Strauchpflanzungen und die Vertiefung der Erdoberfläche der Genehmigung durch die Wasserbehörde.
Weiterhin vermutet die Bürgerinitiative, daß die durch die Straßendammbauten abzutrennenden, westlich gelegenen Überschwemmungsgebiete als „hochwasserfrei gelegt“ ausgewiesen und später von der Kommune zu Bauflächen umgewidmet und verkauft werden sollen.
Außerdem bezweifeln sie, dass der geplante Straßenbau verkehrstechnisch sinnvoll ist, da weder Verkehrsberuhigung noch Verringerung eintreten werden. Lediglich um wenige Meter würde sich die neugebaute Straße von einigen Wohnhäusern in der Wiesenstraße entfernen – nach Monaten voller Baulärm. Auch daß die Schallbelastung für die Bewohner durch die Tempoerhöhung auf 50 km/h überhaupt reduziert werde ist schwer vorstellbar. Der einzige Verkehrsvorteil wäre eine um etwa 4 Sekunden verkürzte Fahrtzeit zwischen den auch später existenten Ampelanlagen am Anger sowie an der Nordbrücke / Jenzigweg.
All dies geschieht kurz nachdem der Jenaer Stadtrat sein neues Klimaschutzkonzept vorgestellt hat, in welchem angestrebt wird die Jenaer stärker für den öffentlichen Nahverkehr und das Fahrrad zu gewinnen, so daß der motorisierte Individualverkehr um 8% verringert werden kann. Erst 2006 errang die Stadt Jena den Titel „Klimaschutzkommune 2006“ im Wettbewerb der Deutschen Umwelthilfe.
Auf die folgenden Fragen hat die Bürgerinitiative „Rettet-die-Saaleaue.de.vu“noch keine Antworten von den Verantwortlichen erhalten:
Warum steht der Flößerkai neben der Griesbrücke nicht unter Denkmalschutz?
Werden Auflagen von Planfeststellungsbeschlüssen, z.B. die zeitlichen Grenzen für den Beginn und die Durchführung von Baumaßnahmen, sowie aktuelle Gesetzesänderungen stillschweigend ignoriert?
Warum werden keine Artenschutzmaßnahmen durchgeführt?
Warum gehen Umweltbehörden nicht gegen geplante und ihnen bekannte Umweltschädigungen vor?
Warum werden Klagen gegen eine erhebliche Schädigung von geschützten Arten oder Lebensräumen, die gemäß neuem § 21a im Bundesnaturschutzgesetz eine erhebliche Schädigung des ökologischen oder chemischen Zustands eines Gewässers, eine Bodenschädigung, die Gefahren für die menschliche Gesundheit bedeuten und zu erwartende Verpflichtungen zur Sanierung von Umweltschäden zu Lasten der Bürger in Kauf genommen?
Geht es hier doch nur um Geld und Prestige?
Wie sieht die Nachhaltigkeitsbilanz eines derartigen Eingriffs aus, bei welchem Feinstaub, Kohlendioxyd und Steuergeld in die Atmosphäre geblasen werden, um diese Straße an das Ufer der Saale zu verlegen, Häuser ab- und den Boden aufzureißen, nur um ein zweifelhaftes Straßenbauprojekt umzusetzen?
Wieviele natürliche Refugien hat unsere Stadt noch mitten im Herzen?
Daher fordern die Bürger der BI Rettet-die-Saaleaue weiterhin:
-Wir erwarten, dass die seit dem zugrundeliegenden Stadtratsbeschluss geänderten Rechtslagen Berücksichtigung finden.
-Wir bemängeln, dass für dieses Vorhaben eine, rein an bauwirtschaftlichen Kriterien ausgerichtete Planung vorgelegt wird, die zu einer massiven technischen Überprägung des Orts- und Landschaftsbildes führt.
-Wir bemängeln, dass auf solche, zugegebenermaßen schwieriger zu quantifizierenden Kriterien wie Naherholungswert, Artenvielfalt, Eigenheit und Schönheit der Landschaft, in dieser Art der Planung gar nicht oder kaum Rücksicht genommen wurde und das Bemühen um Vermeidung bzw. Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild bzw. historisch gewachsener Ortsbilder praktisch nicht zu erkennen ist.
-Wir fordern, den geplanten Straßendamm auf Umweltverträglichkeit zu prüfen. Überprüft werden müssten zudem mögliche Beeinträchtigungen von Trinkwasserressourcen, erhöhte Schadensrisiken für flussabwärts gelegene Orte sowie der CO2-Bilanz und der absehbare Artenverlust bei Bau und Unterhalt der Fluss- und Hochwasserschutzbauten.
-Wir vermuten, dass die alten und für die Auslegung der Straßenplanung zugrundegelegten Verkehrsprognosen einseitig befristete Tendenzen extrapoliert haben und neuere Entwicklungen und differenzierte Szenarien (demographische Entwicklung, Mobilitätsverhalten bei steigenden Kraftstoffpreisen) nur ungenügend berücksichtigt haben.
-Wir erwarten, dass die Planungen dahingehend überarbeitet werden, dass hinsichtlich Straßenquerschnitten und Knotenpunktausbildung die entsprechenden Normen und Richtlinien so ausgelegt werden, dass der geringst mögliche Eingriff in den Natur-, Landschaft- und Lebensraum der Menschen erfolgt. Dies ist eine Aufgabe, die neben ingenieurtechnischer Herangehensweise auch Sensibilität für die o.g. Kriterien wie Vielfalt, Eigenheit und Schönheit der Landschaft erfordert, aber nicht von Bürgern oder Kommunalpolitikern geleistet werden kann.
-Wir fordern im Falle der Umsetzung dieses Bauvorhabens ebenfalls die artengerechte Umsiedlung der betroffenen Fledermauskolonien und Hornissenvölker durch zertifiziertes Fachpersonal.
-Ebenso fordern wir den Erhalt der Bäume, welche unter das Thüringer Baumschutzgesetz fallen, und als Auenbestand besonderen Schutz geniessen. In diesem Punkt fordern wir eine erneute Katalogisierung der betroffenen Bäume, da die letzte gültige Bestandsaufnahme über 10 Jahre zurückliegt. Und Bäume wachsen ja bekanntlich, trotz Stadtratsbeschlüssen.
-Wir erwarten, angesichts der Tatsache, daß derartige Straßenbauvorhaben ja vollständig aus öffentlichen Mitteln, also aus Steuergeldern finanziert werden müssen, daß dieses Vorhaben auch unter diesem Gesichtspunkt nochmals kritisch unter die Lupe genommen wird und Alternativen zu den geplanten Straßenführungen aufgezeigt werden.
-Schließlich fordern wir die Bereitschaft zur Teilnahme aller Beteiligten an einem unabhängigen Umweltmediationsverfahren.
-Wir bezweifeln, dass die aktuellen (geänderten) Normen, Richtlinien und Grenzwerte (vor allem im Bereich des Arten- und Hochwasserschutzes sowie der Lärmimmissionen) durch die vorgelegte Planung eingehalten werden.
-Schlußendlich fordern wir den Stopp des Abrisses von 17 Wohneinheiten mit anliegendem Kinderspielplatz und die Vertreibung von 24 Mietern, welches an sich schon ein Skandal ist!
Wir bitten Sie Ihren Einfluss geltend zu machen sowie um Ihre Nachricht, sollten sich die genannten Informationen als falsch, überholt oder richtig erweisen.
Für weitere Unterstützungsangebote und weitere Informationen sind wir dankbar.
Ansprechpartner:
Frau Brückner, Tel: 03641-330534
cuati@gmx.de Herr Standke, Tel: 0176-608-08-159
butallwillpass@gmx.de Herr Thomas Urban, Tel: 03641-221647
urbse@gmx.de Herr Meixner, 0177-142-997-27
regenerate@web.de Infos zur Bürgerinitiative unter:
www.rettet-die-saaleaue.de.vu Anlagen:
die Fledermaus Fleda, Foto vom 26.08.2007 in der Wiesenstraße 11a:
„Anfrage für die Stadtratssitzung am 04.07.07 von Tilo Schieck Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Der OTZ vom 19.06.07 war zu entnehmen, dass Frau Erhardt vom VTA den Bau der Straße Wiesenbrücke – Schillerpassage für 2008 bestätigt und dieses Jahr (2007) mit Fördermitteln dazu zwei Häuser abgerissen werden sollen. Die Maßnahme habe ich aber weder bei der Ausgaben- noch Einnahmeseite im Haushalt 2007 und in den dort festgehaltenen Fortschreibungen für 2008 gefunden.
Somit frage ich,
- wie stellt sich der Abriss der Häuser dieses Jahr im Haushalt dar bzw. wie ist er mit diesem vereinbar,
- wieviel städtischen Eigenmittel sollen für den Abriss 2007 und den entsprechenden Straßenbau 2008 aufgewandt werden,
- nach welchen Prioritäten wird seitens der Stadtverwaltung im Verkehrs- und Tiefbaubereich dieses Projekt für den Haushalt 2008 bevorzugt, wenn man den Wegfall der Investitionspauschale und andere dringende, ausstehende Baumaßnahmen in diesem Bereich bedenkt,
- und wie erfolgt(e) die Einbeziehung des Stadtrates in dieser Ausgabenposition?
Tilo Schieck Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen“
Vorliegende Beschlüsse zum Sachverhalt:
"StR-Beschluss Nr. 283/92 vom 29.07.1992 – Sanierungssatzung und Ziele der Sanierung
"StR-Beschluss Nr. 96/12/31/1210 vom 19.12.1996 – Gewerbegebiet Unteraue – Rahmenplan
"StR-Beschluss Nr. 97/03/34/1298 vom 19.03.1997 – Satzung zum Bebauungsplan-Nr. B-J 20(V) „Stadtteilbrücke“
In einem Stadtratsbeschluss vom 19.01.2000 bekennt sich die Stadt Jena zum Prozess einer Lokalen Agenda 21 und zur Erarbeitung eines Leitbildes für eine zukunftsfähige Entwicklung in Jena.
SICHERN UND WIEDERHERSTELLEN VON HOCHWASSERRÜCKHALTEFLÄCHEN
Die Hochwasserschutzkonzepte bestanden bis in die jüngste Vergangenheit im Regelfall zum einen aus technischen Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt (Talsperren, Rückhaltebecken), Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Gewässer und technischen Hochwasserschutzmaßnahmen.
In jüngerer Zeit werden die Maßnahmenkataloge zunehmend erweitert um vorbeugende Maßnahmen wie Wasserrückhalt in der Fläche (beispielsweise Regenwassermanagement), Auenreaktivierung und naturnaher Gewässerausbau.
Nicht Hochwasser an sich, sondern seine künstliche Verschärfung und die unangepasste Nutzung von Gefahrenzonen muss mit der Natur angegangen werden.
Eine weitgehende Wiederherstellung von Auen, Überschwemmungsbereichen an den Flüssen, - und nicht die Polderlösung - ist das Rückgrat eines ökologischen Hochwasserschutzes. Intakte Auen können auch die Auswirkungen des Klimawandels wie verschärftes Niedrigwasser bis hin zum Austrocknen von Flüssen abmildern.
Die Verbauung der Fließgewässer ist eine wichtige Ursache der verstärkten Hochwassergefahr. Zugleich ist die Verbauung das größte Problem auf dem Weg zu einem guten ökologischen Zustand der Fließgewässer. Die Revitalisierung und Renaturierung unserer Flüsse und Bäche ist für den Hochwasserschutz und für den aturschutz eine bedeutende Aufgabe.
Vor allem die Auen können das Wasser wirksam zurückhalten und die Flutwellen bremsen. Leider wurden den Flüssen inzwischen mehr als 80 Prozent ihrer Auenflächen genommen. Damit verschwanden auch viele artenreiche Biotope. Deiche bewirken oft das Gegenteil des Gewünschten - wenn sich das Wasser im Oberlauf der Flüsse wegen der Eindeichung nicht mehr ausbreiten kann, steigt flussabwärts die Gefahr von Deichbrüchen und Überflutungen.
Die Flächensicherung durch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird als das wichtigste Instrument im vorbeugenden Hochwasserschutz angesehen.
Nachdem dieser Aufgabenbereich bis Mitte der 90er Jahre erheblich vernachlässigt wurde, ist die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in allen Ländern in den letzten Jahren deutlich forciert worden. Große und mittlere Gewässer sind fast überall bearbeitet worden.
In den meisten Ländern wird die Bebauung bei der ÜSG-Ausweisung ausgespart. Somit sind aus den ÜSG-Karten häufig die überflutungsgefährdeten Flächen nicht ablesbar und die restriktiven Regelungen der ÜSG-Festsetzungen sind nicht anwendbar. In neueren ÜSG-.Karten sind inzwischen die hochwassergefährdeten Flächen kenntlich gemacht, in einigen darüber hinaus auch die potenziell rückgewinnbaren Flächen. In einigen Ländern ist es Praxis, auch bebaute Gebiete als Überschwemmungsgebiet auszuweisen (Überschwemmung als Eigenschaft des Grundstücks).
Für die Ermittlung und die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Saale in der Stadt Jena durch Rechtsverordnung ist der Freistaat Thüringen – Obere Wasserbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt, Abt. Wasserwirtschaft zuständig; für Verwaltungsakte in diesem Zusammenhang die Untere Wasserbehörde. Für die Abwicklung der hochwasserbezogenen Verwaltungsakte ist es für die Stadt Jena von Vorteil, dass sich sowohl Planungsamt, als auch die Untere Wasserbehörde in einem Dezernat befinden, da die Mitarbeiter auf kurzem Wege direkt kommunizieren können.
In Jena wurden durch aktuelle Flächennutzungspläne Eingriffe in Überschwemmungsgebiete vorbereitet.
Allerdings muss die tatsächliche Realisierung von den Ergebnissen hochwasserbezogener Untersuchungen zur Eingriffsintensität in den nachfolgenden Bebauungsplan- bzw. Planfeststellungsverfahren einerseits sowie von Ausgleichserfordernis und Ausgleichsmöglichkeit andererseits abhängig gemacht werden.
Die Stadt Jena verfolgt mit ihrem Landschaftsplan grundsätzlich und langfristig das Ziel,