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Elektrischer Reporter 13: Lawrence Lessig (1)

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  • 23.12.06 20:00
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Kommentare

5 Einträge
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  • repuhanrepuhanam 31. Mai 2007 11:48| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    Das Thema coyright wird im Internet immer wichtiger.
  • fraubloggerfraubloggeram 20. März 2007 21:54| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    die bedeutung eines gegenwärtigen details ergibt sich vorallem aus dem zielgerichteten blick ... immer wieder gut hier vorbeizuschauen und eine der wenigen beiträge, die ich auch in der länge sehenswert finde.
  • SPONDUUN.TVSPONDUUN.TVam 12. Januar 2007 00:16| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    Prof. Lessig ist ein seeeeehr kluger Mann!!
    ...und Siggi auch :)
    Topsendung, lg von uns
  • SPONDUUN.TVSPONDUUN.TVam 12. Januar 2007 00:15| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    Prof. Lessig ist ein sehr kluger Mann!!
    ...und Siggi auch :)
    Topsendung, lg von uns
  • melicflexmelicflexam 11. Januar 2007 09:56| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    unvergleichlich, thanx;)
Mario Sixtus

Show von

Mitglied seit 15.06.06

Zur Folge

Fließband-Abmahnungen gegen Homepagebetreiber, Klagewellen gegen Musiktauscher: Im Internet-Zeitalter kann jede unbedachte Nutzung digitaler Technologien zu einer kostspieligen Klage wegen Urheberrechtsverletzung führen. Der US-Rechtsprofessor Lawrence Lessig hält die aktuellen Copyright-Regeln für ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert. Als Alternative entwickelte er vor vier Jahren die Creative-Commons-Lizenzen, mit deren Hilfe Autoren den Nutzern ihrer Werke mehr Freiheiten einräumen können.

Lessig hält das 20-te Jahrhundert mit seiner scharfen Trennung zwischen Kurturschaffenden und Kulturkonsumenten für eine historische Ausnahme. Die digitalen Technologien ermutigen inzwischen junge Menschen, sich zunehmend kreativ zu betätigen—bis sie an rechtliche Grenzen stoßen. Etwa weil sie unerlaubt Video- oder Musik-Ausschnitte verwenden.

In der ersten Portion unseres zweiteiligen Gesprächs fordert Lawrence Lessig ein medienübergreifendes Zitaterecht: “Für Audio und Video muss das gleiche Recht gelten, wie für Text.”

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