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E-Mail-Zustellungspf​licht für Provider?

6.9 Pkt. bei 14 Bewertungen.
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  • 16.10.07 18:52
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  • 7 Kommentare

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Kommentare

7 Einträge
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  • nettertypnettertypam 2. Dezember 2007 00:38| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    Sehr aunschaulich die Beispiele!
  • idee07idee07am 18. Oktober 2007 16:40| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    Wirklich klasse, sehr gut!
  • NR.5NR.5am 18. Oktober 2007 11:33| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    Super Beitrag, amüsant und leicht verständlich.
  • blauapfelblauapfelam 17. Oktober 2007 16:31| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    wow cool
  • suzane30suzane30am 17. Oktober 2007 14:16| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    Eine sehr gute Dokumentation
  • EmelEmelam 17. Oktober 2007 09:57| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    sehr informativ !
  • HennaHennaam 17. Oktober 2007 08:51| Du hast diesen Kommentar gemeldet.
    schöner Beitrag !
RA Dr. Bahr

Show von

Mitglied seit 01.06.07

Zur Folge

Immer wieder gibt es Fälle, wo ein Internet-User einem anderen eine E-Mail schickt, diese E-Mail aber nicht zugestellt, sondern vielmehr die Annahme verweigert wird. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ein T-Onliner-User schickt eine Nachricht an einen AOL-User. AOL verweigert jedoch die Annahme, da T-Online gerade auf der Blacklist von AOL steht. Die Mail geht als unzustellbar an den T-Online-User zurück.

Die Frage ist nun: Hat der T-Online-User einen Rechtsanspruch auf Zustellung seiner E-Mail? Und wenn nicht: Hat dann möglicherweise der AOL-Nutzer einen Anspruch gegen AOL auf Empfang der Mail?

Dieser Problematik geht der Vodcast nach.

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