9LIVE - 04.10.2008
Täuschung bzw. Irreführung bzgl. garantierter Gewinnsumme
21:14 Heinz wird durchgestellt und ist der Meinung, dass er 15.000 € gewonnen hätte!
Herr Löbling muss ihn erst darüber aufklären, dass er nur 2.000 € sicher gewonnen hat und um den Rest noch spielen muss...
Hier wird also der Beweis live on air geliefert, dass 9Live mit der angewendeten Methode, "15.000 € für Sie!" ganz groß einzublenden, erfolgreich Zuschauer bzgl. der garantierten Gewinnsumme täuschen kann!
Offenbar haben es die Veranstalter immer wieder nötig,
die sicher garantierte Gewinnsumme zu verschleiern!
Groß eingeblendet wird permanent die Irreführung bzw. Täuschung,
um dagegen ganz klein, manchmal ganz woanders, nur zeitweise diese Einblendung aufzuschlüsseln!
Dies ist ein ganz klarer Verstoß gegen die
Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten
für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele
(GewinnSpielReg)
Stand: 19. Juni 2007 und zwar gegen die Punkte:
3.4 Aussagen zur Gewinnsumme
Sowohl in der Moderation als auch in den mittlerweile häufig verwendeten Einblendungen der
Gewinnsumme ist eindeutig auf die vom Sender sicher garantierte Gewinnsumme sowie auf
eine ggf. zusätzlich eingeräumte Gewinnchance (Jackpot) hinzuweisen. In der grafischen Darstellung
muss klar zwischen beiden Summen differenziert werden, d. h. die Jackpotsumme darf
nicht größer sein und nur zur gleichen Zeit wie die feste Gewinnsumme eingeblendet werden.
Der Zuschauer ist während der gesamten Sendung in regelmäßigen Abständen darüber zu informieren,
welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ausschüttung der als Gewinnchance
bezeichneten Summe erfolgt. Falls eine sichere Gewinnsumme nicht garantiert
wird, ist dies durch Moderation und Einblendung deutlich zu machen. Das bloße Einblenden des
Begriffs „Gewinnchance" ist hierfür unzureichend.
Eine irreführende Vermischung von garantierter Gewinnsumme und Gewinnchance ist unzulässig.
...
und
5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sowie durch die, die Moderation unterstützenden Elemente, etwa Crawls, Einblendungen,
Flipcharts etc. sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere
über die Spieldauer, die Beendigung des Spiels, den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik
der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches
gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere
keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).
...
Aber:
DAS IST CALL-IN!
Und da rufen Sie noch an ???
Kommentare für 9LIVE - Dirk Löbling: Täuschung bzw. Irreführung bzgl. garantierter Gewinnsumme (0)