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Die "Erlaubniskultur"

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  • 14.11.06
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Das Urheberrecht ist genau genommen zweigeteilt. Auf der einen Seite haben wir das Recht am Werk selber, auf der anderen Seite das Verwertungsrecht, also Erlaubnis zur Verwendung und die Abgeltung für die Verwendung. In diesen Zusammenhängen steht die Frage, ob ein Werk verändert werden darf. Als Beispiel wird die DJ-Kultur angeführt. Ins gleiche Thema gehören Mashups. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob Werber, bzw. die Werbung auch als Kunstwerk bezeichnet werden kann. Egal von welchem Gesichtspunkt ausgegangen wird, es steht immer die Frage im Vordergrund: "Wo muss ich welche Rechte einholen und warum".
An dieser Stelle soll nochmals daran erinnert werden, dass sich sämlichte Ausführungen nach dem Schweizer Recht richten. Dieses entspricht aber in den meisten Fällen den internationalen Grundlagen.

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